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Projektgruppe Model United Nations, München 2000 |
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Mao und Stalin
Verriet Stalin 1945 die kommunistische Revolution in China? - Anja Jakob
II. Das System der Kollektiven Sicherheit: Völkerbund
und Briand-Kellogg Pakt
Die kollektive Sicherheit beruht auf dem Gedanken, daß die
Abwehr von Gewalt im internationalen Bereich einer organisierten und rechtlich
geordneten Macht, nämlich der ganzen Staatengemeinschaft, zu übertragen
ist.
Vor dem ersten Weltkrieg lag die Sicherheit jedes Staates in einem
Zeitalter erlaubter Kriegsführung in seiner eigenen Verantwortung. Mit
der Schaffung des Völkerbundes im Jahre 1919 trat in der völkerrechtlichen
Bewertung des Krieges eine grundlegende Änderung ein. Die Satzung des Völkerbundes3
brachte ein – allerdings gemäß Art. 15 Abs.7 nicht ganz lückenloses
– Verbot des Krieges für die Mitglieder. Mit dem Völkerbund und den
späteren Vereinten Nationen erhielt das System der kollektiven Sicherheit
den dafür notwendigen institutionellen Rahmen. Dennoch beinhaltete der
Völkerbund eine Menge von Schwachstellen, die unter anderem sein Scheitern
verursachten, wie beispielsweise das Austrittsrecht, das es jedem Mitglied ermöglichte,
beliebig oft ein- und auszutreten. Dieses wurde dann auch zum aussagekräftigsten
Indiz für die Lockerung des Völkerbundes und seinem Mangel an Universalität.
Ein starres System konnte so nicht entstehen, zudem bewegte sich die Lockerheit
in einem Rahmen, der nicht mehr als gesunde dynamische Beweglichkeit bezeichnet
werden kann. Vielmehr war der Verfall des Völkerbundes Ausdruck und Folge
seiner konstitutiven Schwäche. So war es möglich, daß die USA
nie beitraten und damit ein wichtiges Element fehlte. Auch der Austritt Rußlands
aus dem Völkerbund hemmte die Funktionsfähigkeit und Glaubwürdigkeit
dieses Organs.
Lediglich im Briand-Kellogg-Pakt von 1928 konnte das System der
kollektiven Sicherheit formal seine Anwendung erfahren: Der nach dem amerikanischen
Außenminister Kellogg benannte Pakt wollte jeden Krieg in Zukunft moralisch
unmöglich machen. Dieser Pakt kam jedoch außerhalb des Völkerbundes
zustande. Neben den Völkerbundmitgliedern unterzeichneten ihn auch die
außerhalb des Völkerbundes stehenden beiden Großmächte
USA und UdSSR. Darum eröffnete er auf dem Gebiet der Friedenswahrung wertvolle
Kooperationsmöglichkeiten mit diesen Staaten, die vorher nicht bestanden.4
Mit dem Briand-Kellogg-Pakt stand nun das theoretische Konzept
für das System der kollektiven Sicherheit. Wie und in welchem Umfang diese
Kooperationsmöglichkeiten im Hinblick auf China von Seiten Großbritanniens,
der USA und UdSSR genutzt wurden oder nicht und inwieweit doch eine Appeasement-Politik
im Vordergrund stand, soll im folgenden näher betrachtet werden.
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