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    THEMEN > Recht & Politik >
Projektgruppe Model United Nations, München 2000 The world belongs to all

Menschenrechte - universal oder kulturbedingt?
Läßt sich eine gemeinsame Europäische Menschenrechtspolitik gegenüber repressiven Regimen formulieren? - Beispiel China
- Nicolas Kredel, Alexander Theodoridis

  I     II     III     IV     V     Inhaltsverzeichnis des Artikels

IV. Gesamtergebnis

Ein gemeinsame Menschenrechtspolitik gegenüber "repressiven" Regimen, läßt sich allgemein aus drei Gründen nicht formulieren:

  1. Menschen stammen aus verschiedenen Kulturen, haben somit verschiedene Werte, Prinzipien und Auffassungen über elementare Begriffe. Sie haben ein verschiedenes Menschenbild, verstehen also das Verhältnis und die Rolle des Individuums in einer Gemeinschaft und im politischen System anders als die westliche Welt es tut. Daher kann die Ansicht einer Kultur über die Menschenrechte nicht als universell geltend betrachtet werden. Noch schlimmer steht es wenn diese Ansicht durch wirtschaftliche Mittel, wie im Fall der Europäischen Union, einer anderen Kultur auferlegt werden.

  2. Eine Sanktion gegen einen Staat oder generell gegen einem Subjekt, kann nur vorgenommen werden im Falle einer Ursache, eines Tatbestandes, welcher solch eine Sanktion rechtfertigen würde. Im Falle Chinas findet man solche Ursachen nicht, denn Menschenrechte werden nicht in einem Maß verletzt, welches sich von dem Maß der Verletzungen seitens der westlichen Staaten unterscheidet.

  3. Eine gemeinsame Menschenrechtspolitik der Europäischen Union gegenüber "repressiven" Regimen läßt sich auch aus der Tatsache nicht formulieren, daß die Europäische Union aus Nationalstaaten besteht, welche selber eigene wirtschaftliche Interessen folgen. Das Prinzip der Anarchie des internationalen Systems kann nicht einmal durch eine stark zusammengewachsene supranationale Organisation beseitigt werden, wenn es um vitale Wirtschaftsinteressen handelt. Dies bezeugt am besten die Politik Deutschlands und Frankreichs gegenüber China in den letzten Jahren, welche auch der Grund war für ein starkes "Aufweichen" der offiziellen Sprache der Europäischen Union hinsichtlich der Menschenrechtsproblematik in China.

Völkerrechtlich sind künftig mögliche Maßnahmen gegen die VR China wie folgt zu beurteilen:

Eine militärische Intervention der EU zur Durchsetzung dieser angeblich verletzten Menschenrechte verstieße gegen geltendes Völkerrecht. Ebenso wären wirtschaftliche "Sanktions"-Maßnahmen und eine "subversive Intervention" völkerrechtswidrig. Einzig die Äußerung von Kritik ist völkerrechtlich betrachtet rechtmäßig. Sie kann jedoch aufgrund ihrer politischen Insrtumentalisierung nur kontraproduktiv wirken.

 
Ein Gemeinschaftsprojekt der Projektgruppe Model United Nations, LMU München, und INSIDE A - Asien Netzwerk AG

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