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Projektgruppe Model United Nations, München 2000 |
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Menschenrechte - universal oder kulturbedingt? Läßt sich eine gemeinsame Europäische Menschenrechtspolitik gegenüber repressiven Regimen formulieren? - Beispiel China
- Nicolas Kredel, Alexander Theodoridis
III. Abgleichung einer künftigen gesamteuropäischen
Menschenrechtspolitik mit völkerrechtlichen Normen
4. Ergebnis der Frage der nicht-militärischen Intervention
Somit ist festzuhalten: die bloße Äußerung von
Kritik verstößt nicht gegen geltendes Völkerrecht, kann jedoch
in Anbetracht ihrer Instrumentalisierung zu politischen Zwecken nur kontraproduktive
Wirkung entfalten. Wirtschaftliche "Sanktions"-Maßnahmen der
EU wie Handelsembargos, das Einfrieren von Vermögenswerten
oder die Einstellung von Entwicklungshilfezahlungen verstoßen gegen
Art. 2 Ziff. 7 UN-Charta, ebenso wie subversive Unterstützung von Rebellengruppen
in einem anderen Staat. Wirtschaftliche "Sanktions"-Maßnahmen
der EU gegen China verstoßen ferner gegen den Grundsatz "pacta sunt
servanda" und sind aus Völkervertragsrecht nicht zu rechtfertigen.
"Sanktionen" der EU gegen die VR China sind ebenfalls nicht nach den
Grundsätzen des Repressalienrechts zu rechtfertigen.
| Ein Gemeinschaftsprojekt der Projektgruppe Model United Nations, LMU München, und INSIDE A - Asien Netzwerk AG |
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