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Projektgruppe Model United Nations, München 2000 |
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Menschenrechte - universal oder kulturbedingt? Läßt sich eine gemeinsame Europäische Menschenrechtspolitik gegenüber repressiven Regimen formulieren? - Beispiel China
- Nicolas Kredel, Alexander Theodoridis
III. Abgleichung einer künftigen gesamteuropäischen
Menschenrechtspolitik mit völkerrechtlichen Normen
Im folgenden sind die der EU in der Zukunft zu Gebote stehenden
Maßnahmen zur Durchsetzung einer gesamteuropäischen Menschenrechtspolitik
auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu untersuchen. Aus Sicht der EU stellen
sich derartige Maßnahmen als "Sanktionen" dar. Sanktionen sind
nach dem allgemeinen Sanktionsbegriff Maßnahmen, die auf eine Völkerrechtsverletzung
reagieren und darauf gerichtet sind, den verantwortlichen Staat mittels Zufügung
von Nachteilen zur Einstellung seines völkerrechtsverletzenden Verhaltens
zu bewegen46 .
In diesem Lichte sind die einzelnen zukünftig möglichen
Maßnahmen der EU gegen die VR China zu beurteilen. Dies hat nach allgemeinen
völkerrechtlichen Grundsätzen zu geschehen.
Zunächst werden die allgemeinen völkerrechtlichen Schranken
für die Zulässigkeit von "Maßnahmen zur Durchsetzung von
Menschenrechten und Demokratie" dargestellt (Teil III A), im Anschluß
daran werden die einzelnen Typen von "Sanktions"-Maßnahmen anhand
dieser Schranken auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht.
Zu unterscheiden sind dabei militärische "Sanktions"-Maßnahmen
(Teil III B) und nicht-militärische "Sanktionen", d.h. Mittel
des rhetorischen, diplomatischen und besonders des ökonomischen Drucks
(Teil III C).
| Ein Gemeinschaftsprojekt der Projektgruppe Model United Nations, LMU München, und INSIDE A - Asien Netzwerk AG |
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