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    THEMEN > Recht & Politik >
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Menschenrechte - universal oder kulturbedingt?
Läßt sich eine gemeinsame Europäische Menschenrechtspolitik gegenüber repressiven Regimen formulieren? - Beispiel China
- Nicolas Kredel, Alexander Theodoridis

  I     II     III     IV     V     Inhaltsverzeichnis des Artikels

II. Die Menschenrechtssituation in den "repressiven Regimen" und die gegenwärtige Menschenrechtspolitik der EU

B. Die Handels- und Menschenrechtspolitik der Europäischen Union

In diesem Kapitel soll die Auffassung der Europäischen Union über Menschenrechte diskutiert werden sowie ihre Auffassung über den Weg, den sie für den besten hält, um ihre Politik durchzusetzen. In den weiteren Kapiteln soll die Politik gegenüber China genauer untersucht werden.

1. Menschenrechte und die Europäische Union

Für die Europäische Union sind Menschenrechte universell geltend. Unter Menschenrechten werden hier die Rechte verstanden, die sich von der europäischen Aufklärung bis zu ihrer heutigen Form entwickelt haben. Diese Menschenrechte sind in zahlreichen Menschenrechtskonventionen festgeschrieben und sollen für alle Menschen auf dieser Welt gelten.

Weiterhin gehören Menschenrechte und Demokratie zusammen, da feste demokratische Prinzipien die beste Basis für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte bilden. Eine der wichtigsten Vorbedingungen für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union stellt deshalb eine demokratische Verfassung dar.

Die Union stellt den größten wirtschaftlichen Raum der Erde dar, und genau diese Eigenschaft wird umgesetzt, um die eigene Menschenrechtsauffassung durchzusetzen. Ein bezeichnendes Beispiel dafür ist der Fünf-Punkte-Kodex für die Hilfsprogramme für Ost- und Mitteleuropa (PHARE-Programm). In diesem Programm sind als Maßstab für finanzielle Hilfe die Achtung der Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit, die Schaffung eines Mehrparteiensystems, die Abhaltung freier Wahlen und die Liberalisierung des Marktes, vorgesehen36.

Der Präzedenzfall für die Ausnutzung der wirtschaftlichen Stärke zum Aufoktroyieren der westlichen Auffassung über Menschenrechte sind die Lomè-Abkommen zwischen der Europäischen Union und einigen Ländern Afrikas. In diesen Verträgen wurde explizit eine Klausel festgelegt (Artikel 5), welche besagt, daß bei Nichteinhaltung gewisser Konditionen hinsichtlich der Förderung von demokratischen Prinzipien und dem Schutz von Menschenrechten, die finanzielle Hilfe eingestellt wird37.

Die Tatsache, daß die Europäische Union eine eigene Perzeption besitzt über Menschenrechte ist keinesfalls störend. Wenn aber wirtschaftliche Stärke eingesetzt wird, um diese Perzeption durchzusetzen in einer völlig fremden Kultur mit einer eigenen Tradition und mit eigenen Werten und Auffassungen, begibt sich die Union im Bereich der Intervention in inneren Angelegenheiten eines anderen souveränen Landes38, ein Bereich, der wegen der traurigen Erfahrungen der Vergangenheit als "domaine reservé" im Artikel 2, Absatz 7 der Charta der Vereinten Nationen verankert wurde39.

2. Die Chinapolitik der Europäische Union

In den letzten Jahrzehnten wuchs der Handel zwischen den zwei Partnern, vor allem wegen des enormen wirtschaftlichen Wachstums Chinas, stetig40. Dies hatte zur Folge, daß meistens von der europäischen Seite eine engere Kooperation auch in anderen Feldern antizipiert wurde. Diese wurde 1998 auch gezeigt, durch das Bestreben der Union ein jährlich stattfindendes Gipfeltreffen zu etablieren41. Die Beziehungen waren aber nicht immer so positiv wie heute.

Insbesondere nach den Geschehnissen am Tiannamen-Platz im Jahr 1989, wurde China massiv unter Druck gesetzt42. Die Europäische Union reagierte durch eine Reihe von Sanktionen wie "das Aussetzen hochrangiger Kontakte auf Ministerebene, die Aufschiebung neuer Kooperationsprojekte sowie die Unterbrechung militärische Zusammenarbeit"43. Außerdem brachten die Länder der Europäischen Union ab 1990 jedes Jahr eine chinakritische Resolution in die Menschenrechtskommission in Genf ein. Diese Politik konnte aber angesichts der gespaltenen wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Nationalstaaten der Europäischen Union nicht fortgesetzt werden. Seit 1997 gab es keine europäische Initiative mehr in der Menschenrechtskommission für eine Resolution gegen China und die Beziehungen wurden kontinuierlich ausgeweitet, insbesondere im wirtschaftlichen Sektor44.

Die Chinapolitik der Europäischen Union betrachtend stellt sich wieder einmal heraus, daß die Problematik der Universalität der Menschenrechte immer in den Hintergrund gestellt wird, wenn vitale wirtschaftliche Interessen in Gefahr sind45. Dies verdeutlicht, daß die westlichen Aussagen über Menschenrechte, und vor allem über deren Verletzung in anderen Ländern, reine "Moralpredigten" sind und nur dem innenpolitischen Image der jeweiligen Regierung dienen.

 
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