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Projektgruppe Model United Nations, München 2000 |
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Menschenrechte - universal oder kulturbedingt? Läßt sich eine gemeinsame Europäische Menschenrechtspolitik gegenüber repressiven Regimen formulieren? - Beispiel China
- Nicolas Kredel, Alexander Theodoridis
II. Die Menschenrechtssituation in den "repressiven Regimen" und
die gegenwärtige Menschenrechtspolitik der EU
B. Die Handels- und Menschenrechtspolitik der Europäischen
Union
In diesem Kapitel soll die Auffassung der Europäischen Union
über Menschenrechte diskutiert werden sowie ihre Auffassung über den
Weg, den sie für den besten hält, um ihre Politik durchzusetzen. In
den weiteren Kapiteln soll die Politik gegenüber China genauer untersucht
werden.
1. Menschenrechte und die Europäische
Union
Für die Europäische Union sind Menschenrechte universell
geltend. Unter Menschenrechten werden hier die Rechte verstanden, die sich von
der europäischen Aufklärung bis zu ihrer heutigen Form entwickelt
haben. Diese Menschenrechte sind in zahlreichen Menschenrechtskonventionen festgeschrieben
und sollen für alle Menschen auf dieser Welt gelten.
Weiterhin gehören Menschenrechte und Demokratie zusammen,
da feste demokratische Prinzipien die beste Basis für die Förderung
und den Schutz der Menschenrechte bilden. Eine der wichtigsten Vorbedingungen
für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union stellt deshalb eine
demokratische Verfassung dar.
Die Union stellt den größten wirtschaftlichen Raum
der Erde dar, und genau diese Eigenschaft wird umgesetzt, um die eigene Menschenrechtsauffassung
durchzusetzen. Ein bezeichnendes Beispiel dafür ist der Fünf-Punkte-Kodex
für die Hilfsprogramme für Ost- und Mitteleuropa (PHARE-Programm).
In diesem Programm sind als Maßstab für finanzielle Hilfe die Achtung
der Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit, die Schaffung eines Mehrparteiensystems,
die Abhaltung freier Wahlen und die Liberalisierung des Marktes, vorgesehen36 .
Der Präzedenzfall für die Ausnutzung der wirtschaftlichen
Stärke zum Aufoktroyieren der westlichen Auffassung über Menschenrechte
sind die Lomè-Abkommen zwischen der Europäischen Union und einigen
Ländern Afrikas. In diesen Verträgen wurde explizit eine Klausel festgelegt
(Artikel 5), welche besagt, daß bei Nichteinhaltung gewisser Konditionen
hinsichtlich der Förderung von demokratischen Prinzipien und dem Schutz
von Menschenrechten, die finanzielle Hilfe eingestellt wird37 .
Die Tatsache, daß die Europäische Union eine eigene
Perzeption besitzt über Menschenrechte ist keinesfalls störend. Wenn
aber wirtschaftliche Stärke eingesetzt wird, um diese Perzeption durchzusetzen
in einer völlig fremden Kultur mit einer eigenen Tradition und mit eigenen
Werten und Auffassungen, begibt sich die Union im Bereich der Intervention in
inneren Angelegenheiten eines anderen souveränen Landes38 ,
ein Bereich, der wegen der traurigen Erfahrungen der Vergangenheit als "domaine
reservé" im Artikel 2, Absatz 7 der Charta der Vereinten
Nationen verankert wurde39 .
2. Die Chinapolitik der Europäische
Union
In den letzten Jahrzehnten wuchs der Handel zwischen den zwei
Partnern, vor allem wegen des enormen wirtschaftlichen Wachstums Chinas, stetig40 .
Dies hatte zur Folge, daß meistens von der europäischen Seite eine
engere Kooperation auch in anderen Feldern antizipiert wurde. Diese wurde 1998
auch gezeigt, durch das Bestreben der Union ein jährlich stattfindendes
Gipfeltreffen zu etablieren41 .
Die Beziehungen waren aber nicht immer so positiv wie heute.
Insbesondere nach den Geschehnissen am Tiannamen-Platz im Jahr
1989, wurde China massiv unter Druck gesetzt42 .
Die Europäische Union reagierte durch eine Reihe von Sanktionen wie "das
Aussetzen hochrangiger Kontakte auf Ministerebene, die Aufschiebung neuer Kooperationsprojekte
sowie die Unterbrechung militärische Zusammenarbeit"43 .
Außerdem brachten die Länder der Europäischen Union ab 1990
jedes Jahr eine chinakritische Resolution in die Menschenrechtskommission in
Genf ein. Diese Politik konnte aber angesichts der gespaltenen wirtschaftlichen
Interessen der einzelnen Nationalstaaten der Europäischen Union nicht fortgesetzt
werden. Seit 1997 gab es keine europäische Initiative mehr in der Menschenrechtskommission
für eine Resolution gegen China und die Beziehungen wurden kontinuierlich
ausgeweitet, insbesondere im wirtschaftlichen Sektor44 .
Die Chinapolitik der Europäischen Union betrachtend stellt
sich wieder einmal heraus, daß die Problematik der Universalität
der Menschenrechte immer in den Hintergrund gestellt wird, wenn vitale wirtschaftliche
Interessen in Gefahr sind45 .
Dies verdeutlicht, daß die westlichen Aussagen über Menschenrechte,
und vor allem über deren Verletzung in anderen Ländern, reine "Moralpredigten"
sind und nur dem innenpolitischen Image der jeweiligen Regierung dienen.
| Ein Gemeinschaftsprojekt der Projektgruppe Model United Nations, LMU München, und INSIDE A - Asien Netzwerk AG |
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