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    THEMEN > Recht & Politik >
Projektgruppe Model United Nations, München 2000

Menschenrechte - universal oder kulturbedingt?
Läßt sich eine gemeinsame Europäische Menschenrechtspolitik gegenüber repressiven Regimen formulieren? - Beispiel China
- Nicolas Kredel, Alexander Theodoridis

- Zusammenfassung -

Der vorliegende Text ist ein Beitrag für das Seminar "Internationales und europäisches Wirtschaftsrecht" der Ludwig-Maximilians-Universität München unter der Leitung von Prof. Dr. Bruno Simma (München), Prof. Dr. Rudolf Geiger (Leipzig), Prof. Dr. Werner Meng (Halle), Prof. Dr. Christoph Vedder und Generalkonsul Prof. Dr. Mochi Onory. Das Seminar fand von 26. – 28. Juli 1999 in der Abtei Frauenwörth auf Frauenchiemsee statt. Die Arbeit ist um einen Teil, der die Position der Islamischen Republik Iran behandelte, gekürzt und wurde mit "sehr gut" (16 Pkte) bewertet.

Gegenstand des auf der vorliegenden Seminararbeit aufbauenden Vortrags war die Darstellung der chinesischen Position gegenüber möglichen Maßnahmen der EU zur Durchsetzung der Menschenrechte in der Volksrepublik China. Die vorliegende schriftliche Untersuchung ist aufgrund des kontradiktorischen Aufbaus des Seminars als vorbeugende Verteidigungsschrift der VRC konzipiert, die sowohl auf politisch-kultureller, als auch auf rechtlicher Ebene eventuellen Maßnahmen der EU entgegentritt. Demgemäß wurde eine der chinesischen Argumentation entsprechende Terminologie benutzt:

Die Europäische Union ist der Meinung, in der VR China würden die Menschenrechte der Bevölkerung verletzt. Wirtschaftliche und militärische Druckmittel gegenüber angeblich menschenrechtsverletzenden "repressiven" Regimen wurden von der westlichen Welt stets dadurch gerechtfertigt, die westliche Menschenrechtsauffassung habe aufgrund Völkergewohnheitsrechts universalen Charakter und begründe Verpflichtungen "erga omnes". Diese Verpflichtungen würden von den jeweiligen Opferstaaten verletzt. Diese Behauptungen werden zunächst untersucht, wobei die historische und gegenwärtige Menschenrechtsauffassung in der VRC und die Menschenrechtspolitik der EU gegenüber der VRC beleuchtet wird (Theodoridis).

Im Lichte der so gewonnenen Erkenntnis werden die künftig möglichen einzelnen Maßnahmen der EU im Hinblick auf allgemeine Völkerrechtsnormen untersucht, um so ihre Recht- oder Unrechtmäßigkeit festzustellen (Kredel). Dabei wird eingegangen

  1. auf die militärische sogenannte "humanitäre Intervention", als Maßnahme individueller Staaten (-gruppen) bzw. des kollektiven Sicherheitssystems, und
  2. auf nicht-militärische Sanktionsmaßnahmen (Kritik, Wirtschaftssanktionen, subversive Intervention).

Ein Gemeinschaftsprojekt der Projektgruppe Model United Nations, LMU München, und INSIDE A - Asien Netzwerk AG

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