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| Projektgruppe Model United Nations, München
2000 |
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Tibet oder die Frage der Minoritäten in der VR China
- Sabine Krause
III. Tibet
B. Historische Argumentation der Zugehörigkeit Tibets
4. 1911-1950 Die Jahre der Unabhängigkeit
Mit dem Ausbruch der Revolution in China 1911 war für die Oberhäupter
Tibets das alte Bündnisverhältnis beendet, da eine der beteiligten
Parteien, das chinesische Kaiserhaus, nicht mehr existierte. Durch den Umgang
mit den Briten in den vorhergehenden Jahren für "moderne" politische
Vorgehensweisen offen geworden, rief der aus dem Exil zurückgekehrte 13.
Dalai Lama 1912/13 in einem Staatsakt in Lhasa die Unabhängigkeit Tibets
aus. Die völkerrechtlichen Voraussetzungen für einen souveränen
Staat, wie sie der Konvention über die Rechte und Pflichten von Staaten
des Völkerbundes von 1933 zugrundeliegen, ein fest umrissenes Territorium,
eine Regierung sowie die Fähigkeit, Beziehungen zu anderen Staaten aufzunehmen,
waren somit erfüllt. Bis heute sind Experten einig, daß Tibet in
dem Zeitraum von der Unabhängigkeitserklärung bis zur Besetzung durch
China ein unabhängiger Staat war. Dazu aus einer Expertise des Deutschen
Bundestages 12 :
"Die Staatengemeinschaft geht zwar
davon aus, daß Tibet Teil des chinesischen Staatsverbandes ist, doch
wurde der Status Tibets nicht geklärt. Zum Zeitpunkt der gewaltsamen
Einverleibung in den chinesischen Staatsverband war es ein eigenständiger
Staat. China hat keinen wirksamen Gebietstitel erworben, weil es dem Grundprinzip
des aus dem Gewaltverbot hervorgehenden Annexionsverbot entgegensteht. Die
Effektivität tatsächlicher Herrschaftsgewalt über ein Gebiet
vermag keinen Gebietserwerb zu bewirken (...)."
Ein weiteres Indiz für die Unabhängigkeit Tibets in diesem Zeitraum
ist die Konferenz von Simla im Jahre 1914. Teilnehmerstaaten waren Tibet,
China und Großbritannien und Ziel war die Festlegung einer sino-tibetischen
Grenze, um die Streitigkeiten beizulegen. In der "Konvention von Simla"
wäre China die Suzeränität über ganz Tibet zugesprochen
worden im Gegenzug zu einer Verpflichtung, Tibet nicht als chinesische Provinz
zu annektieren. Außerdem wäre Britisch-Indien um 90 000 qkm ursprünglich
tibetischen Gebiets vergrößert worden, was das Interesse Großbritanniens
und die Weigerung Chinas zusätzlich verdeutlicht. Nichtsdestotrotz hat
China mit der Konferenz von Simla Tibet als gleichberechtigten Verhandlungspartner
anerkannt. Da die chinesische Seite die Konvention wegen der zweiten Klausel
(Nichtannexion als chinesische Provinz) nicht ratifizierte, unterzeichneten
Großbritannien und Tibet einen separaten Vertrag, in dem unter anderem
festgehalten wurde, daß Chinas Rechte über Tibet erst mit der Ratifizierung
der Konvention in Kraft treten sollten.
Im Zuge weiterer sino-tibetischer Grenzstreitigkeiten kam es 1918 zu einer
Vermittlung durch den britischen Konsul von Sichuan, Teichmann, die zu der Unterzeichnung
eines Waffenstillstandsabkommens zwischen beiden Ländern führte. In
diesem Abkommen wird sogar eine provisorische Grenze festgelegt. Somit kann
Tibet von 1912 bis zu seiner Besetzung durch China im Jahr 1950 sowohl de jure
als auch de facto als unabhängig angesehen werden. 13
| Ein Gemeinschaftsprojekt der Projektgruppe Model United Nations, LMU München, und INSIDE A - Asien Netzwerk AG |
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