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Tibet oder die Frage der Minderheiten in der VR China - Sabine Krause

  I     II     III     IV     V     VI     Inhaltsverzeichnis des Artikels

II. Minderheiten in der Volksrepublik China

 D. Autonomie in der VR China

Trotz der Tatsache, daß der Anteil der Nichtchinesen an der Gesamtbevölkerung Chinas sehr gering ist, hat das kommunistische China sich von Anfang an bemüht, relativ weitreichende Grundrechte für diese Minderheiten rechtlich festzulegen. So gibt es beispielsweise Sonderquoten für Angehörige der nationalen Minderheiten bei der Geburtenplanung oder dem Zugang zu höherer Bildung und generell werden Eigenarten wie Sprache, Schrift und Brauchtum durchaus toleriert und sogar zum Teil gefördert. Gründe hierfür waren zum einen die moralische Verpflichtung als Befreier von den vorhergehenden Herrschern, seien es nun Kaiser, Ausländer oder die Goumindang - es hätte sich schlecht verkaufen lassen, als "Befreier" die Unterdrückungspolitik der Vorgänger fortzusetzen - und zum anderen realpolitische Überlegungen. Da die Minderheiten wie bereits erwähnt an den Grenzen siedeln, wollte man der Möglichkeit von grenzübergreifenden Konflikten mit den Nachbarstaaten vorbeugen und im Gegenteil sogar den Minderheiten jenseits der Grenze die Musterhaftigkeit des chinesischen Umgangs mit den Minderheiten vorleben.

In der Verfassung der VR China von 1954 sind in Artikel 4 sowie den Artikeln 37ff und 50ff bereits erstaunlich weitreichende Rechte für die Minderheiten niedergelegt, die in der Verfassung von 1982 dann erweitert und in dem Autonomiegesetz von 1984 endgültig präzisiert werden. Die entsprechenden Texte finden sich im Anhang, daher wird hier nicht auf Details eingegangen werden.3 Daß die Situation der Minderheiten in der VR China, insbesondere Tibets, heute von vielen Organisationen mit Sorge betrachtet wird, liegt daran, daß die VR China prinzipiell Schwierigkeiten hat, bestehende Gesetze in die Tat umzusetzen, da keine juristische Kultur besteht. "Mangelndes Rechtsbewußtsein, das Fehlen von Rechtsinstitutionen wie insbesondere Verwaltungs- und Verfassungsgerichte sowie die Dominanz der Partei über Staat und Recht machen (die Autonomie-) Bestimmungen weithin bedeutungslos."4

Ein weiteres Problem stellt für viele Minderheiten die Einführung der "demokratischen Reformen" dar, da mit ihnen die bestehenden Besitz- und Herrschaftsverhältnisse umgekrempelt wurden, was sich bei etlichen der Minderheiten (so z.B. auch in Tibet) in Änderungen der gesamten Gesellschaftsstruktur und somit massiven Eingriffen in die gesamte Kultur niederschlug. Im Sinne der kommunistischen Gleichstellung aller Bürger sollten auch die Minderheiten assimiliert werden und der chinesische Weg der Assimilierung war schon in Kaiserzeiten die Bekehrung zur chinesischen als der besten aller Kulturen. Diese Sinisierung erfolgt auch heute noch im Rahmen der Gleichstellungspolitik aller chinesischen Bürger mittels Massenansiedlung von Hanchinesen und Durchdringung mit hanchinesischer Bildung und mittels der Einbindung in hanchinesisch dominierte Herrschafts- und Staatsstrukturen. Sie ist das Hauptproblem aller Minderheiten, da sie zwar gewaltfrei aber unaufhaltsam vor sich geht und keinerlei rechtliche Handhabe gegen sie vorliegt.

 

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