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| Projektgruppe Model United Nations, München
2000 |
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Tibet oder die Frage der Minderheiten in der VR China
- Sabine Krause
II. Minderheiten in der Volksrepublik China
D. Autonomie in der VR China
Trotz der Tatsache, daß der Anteil der Nichtchinesen an der Gesamtbevölkerung
Chinas sehr gering ist, hat das kommunistische China sich von Anfang an bemüht,
relativ weitreichende Grundrechte für diese Minderheiten rechtlich festzulegen.
So gibt es beispielsweise Sonderquoten für Angehörige der nationalen
Minderheiten bei der Geburtenplanung oder dem Zugang zu höherer Bildung
und generell werden Eigenarten wie Sprache, Schrift und Brauchtum durchaus toleriert
und sogar zum Teil gefördert. Gründe hierfür waren zum einen
die moralische Verpflichtung als Befreier von den vorhergehenden Herrschern,
seien es nun Kaiser, Ausländer oder die Goumindang - es hätte sich
schlecht verkaufen lassen, als "Befreier" die Unterdrückungspolitik
der Vorgänger fortzusetzen - und zum anderen realpolitische Überlegungen.
Da die Minderheiten wie bereits erwähnt an den Grenzen siedeln, wollte
man der Möglichkeit von grenzübergreifenden Konflikten mit den Nachbarstaaten
vorbeugen und im Gegenteil sogar den Minderheiten jenseits der Grenze die Musterhaftigkeit
des chinesischen Umgangs mit den Minderheiten vorleben.
In der Verfassung der VR China von 1954 sind in Artikel 4 sowie den Artikeln
37ff und 50ff bereits erstaunlich weitreichende Rechte für die Minderheiten
niedergelegt, die in der Verfassung von 1982 dann erweitert und in dem Autonomiegesetz
von 1984 endgültig präzisiert werden. Die entsprechenden Texte finden
sich im Anhang, daher wird hier nicht auf Details eingegangen werden.3
Daß die Situation der Minderheiten in der VR China, insbesondere Tibets,
heute von vielen Organisationen mit Sorge betrachtet wird, liegt daran, daß
die VR China prinzipiell Schwierigkeiten hat, bestehende Gesetze in die Tat
umzusetzen, da keine juristische Kultur besteht. "Mangelndes Rechtsbewußtsein,
das Fehlen von Rechtsinstitutionen wie insbesondere Verwaltungs- und Verfassungsgerichte
sowie die Dominanz der Partei über Staat und Recht machen (die Autonomie-)
Bestimmungen weithin bedeutungslos."4
Ein weiteres Problem stellt für viele Minderheiten die Einführung
der "demokratischen Reformen" dar, da mit ihnen die bestehenden Besitz-
und Herrschaftsverhältnisse umgekrempelt wurden, was sich bei etlichen
der Minderheiten (so z.B. auch in Tibet) in Änderungen der gesamten Gesellschaftsstruktur
und somit massiven Eingriffen in die gesamte Kultur niederschlug. Im Sinne der
kommunistischen Gleichstellung aller Bürger sollten auch die Minderheiten
assimiliert werden und der chinesische Weg der Assimilierung war schon in Kaiserzeiten
die Bekehrung zur chinesischen als der besten aller Kulturen. Diese Sinisierung
erfolgt auch heute noch im Rahmen der Gleichstellungspolitik aller chinesischen
Bürger mittels Massenansiedlung von Hanchinesen und Durchdringung mit hanchinesischer
Bildung und mittels der Einbindung in hanchinesisch dominierte Herrschafts-
und Staatsstrukturen. Sie ist das Hauptproblem aller Minderheiten, da sie zwar
gewaltfrei aber unaufhaltsam vor sich geht und keinerlei rechtliche Handhabe
gegen sie vorliegt.
| Ein Gemeinschaftsprojekt der Projektgruppe Model United Nations, LMU München, und INSIDE A - Asien Netzwerk AG |
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