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Chinas Menschenrechtsverständnis und -politik - Jörg Siegmund

  I     II     III     IV     V     VI     VII     Inhaltsverzeichnis des Artikels

IV. Politische Einflußfaktoren in China

C. Die Reformperiode seit 1979

Nach Maos Tod und v.a. seit den durch Deng Xiaoping auf dem 3. Plenum 1979 eingeleiteten Reformen hat der Einfluß der marxistischen und maoistischen Lehre auf die Gestaltung der chinesischen Menschenrechtspolitik deutlich nachgelassen; nach wie vor wurde das chinesische System aber sozialistisch und grundsätzlich marxistisch definiert.62 Gleichwohl konnte die Politik schrittweise aus dem Privatleben hinausgedrängt werden - ein Gegensatz zwischen Zivilgesellschaft und Staat als notwendige Voraussetzung eines westlichen Menschenrechtsverständnisses begann sich erneut zu formieren.63 Die chinesische Haltung zu den Menschenrechte seit 1979 läßt sich in vier Grundthesen zusammenfassen:64

"1. Aus der Ablehnung des Naturrechts ergibt sich, daß Menschenrechte in der marxistischen Sicht keine angeborenen, unveräußerlichen und vorstaatlichen Rechte bezeichnen, sondern nur Grundrechte der Bürger, die staatliche Gewährungen darstellen.

2. Aus dem Postulat der grundsätzlichen Identität von individuellem und gesellschaftlichen Interessen, welches eng verknüpft ist mit der Forderung nach einem Primat der letzteren, folgt, daß sämtliche Grundrechte durch die gesellschaftlichen Interessen immanent beschränkt sind.

3. Grundrechte und Grundpflichten bilden eine untrennbare Einheit.

4. Unter den Grundrechten nimmt das Recht auf Leben die wichtigste Stellung ein."

Die Einführung wirtschaftlicher Reformen, die Öffnung Chinas zu den Weltmärkten hin, die offizielle Einführung der "sozialistischen Marktwirtschaft" im Oktober 1992 bei gleichzeitigem Festhalten am marxistischen Gesellschaftsverständnis führt zwangsläufig zu großen Widersprüchen.65 Für die 1990er Jahre behaupten einige Autoren sogar, "China is no longer a communist country".66 Gleichwohl ist das Denken vieler politischer Entscheidungsträger - trotz aller Kontakte mit Vertretern westlicher Kulturen - geprägt oder zumindest beeinflußt von marxistischen Auffassungen. Philosophische Grundüberzeugungen lassen sich nicht kurzfristig verändern, ihre latente Tiefenwirkung kann vielfältige äußere Wandlungen überdauern!

Trotzdem hat seit der Reformperiode eine Differenzierung im chinesischen Rechtsverständnis stattgefunden. Die chinesischen Rechtswissenschaft unterscheidet u.a. nun verstärkt nach individuellen, kollektiven und staatlichen Rechten, nach politischen, wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Normen, zwischen positiven und negativen Rechten "und schließlich auch zwischen den Menschenrechten als allgemeiner Idee, als völkerrechtlicher oder innerstaatlicher Norm."67 Durch diese Differenzierung kann das Problem der Menschenrechte auch von der chinesischen Jurisprudenz theoretisch durchdrungen werden. Das Resultat waren seit dem Ende der 1980er Jahre chinesische Versuche,

"das Konzept der Menschenrechte in die sozialistische Rechts- und Staatslehre zu integrieren und für sie fruchtbar zu machen. Dieses geschieht, indem die Menschenrechte als Errungenschaft der gesamten Menschheit dargestellt werden und der geschichtliche Prozeß ihrer Verwirklichung als ein Prozeß des zivilisatorischen Fortschritts interpretiert wird."68

Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Verfassung und die Verfassungswirklichkeit werden im folgenden Kapitel dargestellt.

 

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