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Projektgruppe Model United Nations, München 2000 |
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Chinas Menschenrechtsverständnis und -politik
- Jörg Siegmund
IV. Politische Einflußfaktoren in China
C. Die Reformperiode seit 1979
Nach Maos Tod und v.a. seit den durch Deng Xiaoping auf dem 3.
Plenum 1979 eingeleiteten Reformen hat der Einfluß der marxistischen
und maoistischen Lehre auf die Gestaltung der chinesischen Menschenrechtspolitik
deutlich nachgelassen; nach wie vor wurde das chinesische System aber sozialistisch
und grundsätzlich marxistisch definiert.62
Gleichwohl konnte die Politik schrittweise aus dem Privatleben hinausgedrängt
werden - ein Gegensatz zwischen Zivilgesellschaft und Staat als notwendige Voraussetzung
eines westlichen Menschenrechtsverständnisses begann sich erneut zu formieren.63
Die chinesische Haltung zu den Menschenrechte seit 1979 läßt sich
in vier Grundthesen zusammenfassen:64
"1. Aus der Ablehnung des Naturrechts ergibt sich, daß Menschenrechte
in der marxistischen Sicht keine angeborenen, unveräußerlichen
und vorstaatlichen Rechte bezeichnen, sondern nur Grundrechte der Bürger,
die staatliche Gewährungen darstellen.
2. Aus dem Postulat der grundsätzlichen Identität von individuellem
und gesellschaftlichen Interessen, welches eng verknüpft ist mit der
Forderung nach einem Primat der letzteren, folgt, daß sämtliche
Grundrechte durch die gesellschaftlichen Interessen immanent beschränkt
sind.
3. Grundrechte und Grundpflichten bilden eine untrennbare Einheit.
4. Unter den Grundrechten nimmt das Recht auf Leben die wichtigste Stellung
ein."
Die Einführung wirtschaftlicher Reformen, die Öffnung
Chinas zu den Weltmärkten hin, die offizielle Einführung der "sozialistischen
Marktwirtschaft" im Oktober 1992 bei gleichzeitigem Festhalten am marxistischen
Gesellschaftsverständnis führt zwangsläufig zu großen Widersprüchen.65
Für die 1990er Jahre behaupten einige Autoren sogar, "China is no
longer a communist country".66
Gleichwohl ist das Denken vieler politischer Entscheidungsträger - trotz
aller Kontakte mit Vertretern westlicher Kulturen - geprägt oder zumindest
beeinflußt von marxistischen Auffassungen. Philosophische Grundüberzeugungen
lassen sich nicht kurzfristig verändern, ihre latente Tiefenwirkung kann
vielfältige äußere Wandlungen überdauern!
Trotzdem hat seit der Reformperiode eine Differenzierung im chinesischen
Rechtsverständnis stattgefunden. Die chinesischen Rechtswissenschaft unterscheidet
u.a. nun verstärkt nach individuellen, kollektiven und staatlichen Rechten,
nach politischen, wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Normen, zwischen
positiven und negativen Rechten "und schließlich auch zwischen den
Menschenrechten als allgemeiner Idee, als völkerrechtlicher oder innerstaatlicher
Norm."67
Durch diese Differenzierung kann das Problem der Menschenrechte auch von der
chinesischen Jurisprudenz theoretisch durchdrungen werden. Das Resultat waren
seit dem Ende der 1980er Jahre chinesische Versuche,
"das Konzept der Menschenrechte in die sozialistische Rechts- und
Staatslehre zu integrieren und für sie fruchtbar zu machen. Dieses geschieht,
indem die Menschenrechte als Errungenschaft der gesamten Menschheit dargestellt
werden und der geschichtliche Prozeß ihrer Verwirklichung als ein Prozeß
des zivilisatorischen Fortschritts interpretiert wird."68
Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Verfassung
und die Verfassungswirklichkeit werden im folgenden Kapitel dargestellt.
| Ein Gemeinschaftsprojekt der Projektgruppe Model United Nations, LMU München, und INSIDE A - Asien Netzwerk AG |
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