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Projektgruppe Model United Nations, München 2000 |
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Chinas Menschenrechtsverständnis und -politik
- Jörg Siegmund
II. Die christlich-abendländische Menschenrechtsidee
B. Durchsetzung von Menschenrechten
Menschenrechte werden häufig als "unverletzlich und
unveräußerlich" bezeichnet. Aufgrund ihrer Ableitung aus der
Würde, die ebenfalls voraussetzungslos jedem Individuum unabänderlich
gegebenen ist, sind Menschenrechte gemäß diesem theoretischen Konzept
empirisch "unveräußerlich". Sie können gleichwohl
verletzt werden. Somit beschreibt ihre Charakterisierung als "unverletzlich"
einen normativen Anspruch. Damit stellt sich die Frage nach ihrer tatsächlichen
Durchsetzbarkeit.
Die Respektierung der Menschenrechte durch staatliche Machtorgane
setzt erstens "eine entsprechende Grundeinstellung der politischen Führer
und der Sicherheitsorgane voraus."19
Die Akzeptanz der Menschenrechte ist also daran gebunden, daß es einen
überwiegenden gesellschaftlichen Konsens gibt, v.a. innerhalb der
politischen Elite, der ihnen Legitimität zuerkennt. Diese Grundeinstellung
gewährleistet die Respektierung der Menschenrechte in den meisten Fällen,
"die Wirksamkeit solcher Grundrechte hängt jedoch entscheidend von
ihrer Durchsetzbarkeit im Falle von [trotzdem möglichen] Verletzungen ab."20
Dem dient zweitens die Konstruktion der Menschenrechte als subjektive
Rechte des Einzelnen, die Vorstellung "eines verbindlichen, vom Einzelnen
gegenüber den Herrschaftsträgern einklagbaren Rechtsanspruchs",21
mithin ihre Legalität. Notwendig ist eine funktionierende Gewaltenteilung
mit einer unabhängigen Justiz, die effektiven Rechtsschutz garantiert.22
Aus dem universellen Anspruch dieser Menschenrechtskonzeption
folgt zudem, daß sich auch Akteure außerhalb des betreffenden Staates
für die Gewährleistung der Menschenrechte in diesem Staat interessieren
und im Falle ihrer Verletzung Gegenmaßnahmen fordern. Voraussetzung für
eine effektive Beachtung der Menschenrechte ist damit aber drittens auch, daß
es einen hinreichenden Informationsfluß zwischen diesem Staat und
dem Rest der Welt gibt.23
Besonders Staaten, die aufgrund ihrer geographischen Lage oder ihres politischen
Systems abgeschirmt von der Weltöffentlichkeit leben, können hingegen
wirksam diesen Informationsfluß kontrollieren, wodurch Nachrichten über
Menschenrechtsverletzungen oftmals gar nicht die Weltöffentlichkeit erreichen
und deren Reaktion ohne Auswirkung auf die innerstaatliche Situation bleibt.
| Ein Gemeinschaftsprojekt der Projektgruppe Model United Nations, LMU München, und INSIDE A - Asien Netzwerk AG |
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