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    THEMEN > Recht & Politik >
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Chinas Menschenrechtsverständnis und -politik - Jörg Siegmund

  I     II     III     IV     V     VI     VII     Inhaltsverzeichnis des Artikels

II. Die christlich-abendländische Menschenrechtsidee

B. Durchsetzung von Menschenrechten

Menschenrechte werden häufig als "unverletzlich und unveräußerlich" bezeichnet. Aufgrund ihrer Ableitung aus der Würde, die ebenfalls voraussetzungslos jedem Individuum unabänderlich gegebenen ist, sind Menschenrechte gemäß diesem theoretischen Konzept empirisch "unveräußerlich". Sie können gleichwohl verletzt werden. Somit beschreibt ihre Charakterisierung als "unverletzlich" einen normativen Anspruch. Damit stellt sich die Frage nach ihrer tatsächlichen Durchsetzbarkeit.

Die Respektierung der Menschenrechte durch staatliche Machtorgane setzt erstens "eine entsprechende Grundeinstellung der politischen Führer und der Sicherheitsorgane voraus."19 Die Akzeptanz der Menschenrechte ist also daran gebunden, daß es einen überwiegenden gesellschaftlichen Konsens gibt, v.a. innerhalb der politischen Elite, der ihnen Legitimität zuerkennt. Diese Grundeinstellung gewährleistet die Respektierung der Menschenrechte in den meisten Fällen, "die Wirksamkeit solcher Grundrechte hängt jedoch entscheidend von ihrer Durchsetzbarkeit im Falle von [trotzdem möglichen] Verletzungen ab."20

Dem dient zweitens die Konstruktion der Menschenrechte als subjektive Rechte des Einzelnen, die Vorstellung "eines verbindlichen, vom Einzelnen gegenüber den Herrschaftsträgern einklagbaren Rechtsanspruchs",21 mithin ihre Legalität. Notwendig ist eine funktionierende Gewaltenteilung mit einer unabhängigen Justiz, die effektiven Rechtsschutz garantiert.22

Aus dem universellen Anspruch dieser Menschenrechtskonzeption folgt zudem, daß sich auch Akteure außerhalb des betreffenden Staates für die Gewährleistung der Menschenrechte in diesem Staat interessieren und im Falle ihrer Verletzung Gegenmaßnahmen fordern. Voraussetzung für eine effektive Beachtung der Menschenrechte ist damit aber drittens auch, daß es einen hinreichenden Informationsfluß zwischen diesem Staat und dem Rest der Welt gibt.23 Besonders Staaten, die aufgrund ihrer geographischen Lage oder ihres politischen Systems abgeschirmt von der Weltöffentlichkeit leben, können hingegen wirksam diesen Informationsfluß kontrollieren, wodurch Nachrichten über Menschenrechtsverletzungen oftmals gar nicht die Weltöffentlichkeit erreichen und deren Reaktion ohne Auswirkung auf die innerstaatliche Situation bleibt.

 

Ein Gemeinschaftsprojekt der Projektgruppe Model United Nations, LMU München, und INSIDE A - Asien Netzwerk AG

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