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| Projektgruppe Model United Nations, München
2000 |
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Die Politik des Pragmatismus in der post-Mao Ära
– Wirtschaftliche Öffnung ohne politische Reform? - Henrik
Schillinger
III. Das Reformwerk
C. Politische Reformen
Die Reformpolitik konzentrierte sich zu Beginn ausschließlich auf den
wirtschaftlichen Bereich. Doch bald stießen die Reformer auf alte Strukturen,
die von patriarchalischen Arbeits- und Verhaltensweisen, Personenkult, Bürokratismus
und Privilegienwesen geprägt waren, die zu Machtmißbrauch führten
und gleichsam feudale Züge trugen23 .
Als wirksames Gegenmittel zu diesen ‘klassischen’ Problemen der KPCh-Kaderherrschaft
hatte schon unter Mao die ‘Demokratisierung’ gegolten. Um die Entfremdung zwischen
Kader und Volk zu vermeiden, waren Funktionäre immer wieder zu körperlicher
Arbeit verpflichtet worden. Der gewünschte Effekt wurde damit jedoch nur
selten erzielt, so daß die Reformer zu neuen Mitteln greifen mußten.
1980 präsentierten sie sechs Punkte, die zur Lösung des Problems führen
sollten: (1) Stärkung der Volkskongresse durch Direktwahl und erweiterte
Befugnisse; (2) striktere Trennung von Partei- und Verwaltungsorganen; (3) Dezentralisierung
von Entscheidungsprozessen durch Zuständigkeitsverlagerung auf lokale Ebenen;
(4) Ausweitung der Betriebsautonomie; (5) Reform des Kadersystems durch den
Erlaß eines neuen Dienstrechts; und (6) weiterer Ausbau des sozialistischen
Rechtssystems24 .
Der XIII. Parteitag erweiterte 1987 diese Maßnahmen um einen siebten Punkt,
um die "Institutionalisierung der Konsultation und des Dialogs in der Gesellschaft",
der eine erweiterte Mitbestimmung ermöglichen sollte.
Den Anfang der politischen Reform bildeten die Trennung der Partei- und Verwaltungsorgane
und die Dezentralisierung. Gemäß dieser Richtlinien wurde Hua Guofeng
auf dem V. NVK gezwungen, einige seiner Ämter zugunsten reformorientierter
Kräfte zu räumen. Das 1984 eingeführte ‘Verantwortlichkeitssystem
des Direktors’ schränkte die Bedeutung des kommunistischen Parteisekretärs
im Betrieb zugunsten des fachlich orientierten Direktors ein. Diese Maßnahme
war weiterhin ganz im Sinne der Forderung nach einer allgemeinen ‘Verwaltungsvereinfachung’
(jing jian ji gao), die sich auf die Reduzierung der Verwaltungsorgane25
und die Erhöhung der Effizienz richtete26 .
Im Zuge dieser Verwaltungsvereinfachung fand im Rahmen der Dezentralisierung
ein Übergang von der imperativen zentralen Planung hin zu eigenverantwortlichem
Wirtschaften, zur Betriebsautonomie, statt. Auch die lokalen Verwaltungen erhielten
größere Gestaltungsfreiheiten und dienten gewissermaßen als
Experimentierfeld für einzelne Reformmaßnahmen, die regional beschränkt
durchgeführt wurden (vgl. Kap. 2.1). Den Reformpolitikern war bewußt,
daß für die Durchführung ihrer rationalen Wirtschaftspolitik
eine ebenfalls rational denkende und handelnde, transparente und sachbezogene
bürokratische Verwaltung, das heißt "Herrschaft kraft Wissen"27
unbedingte Voraussetzung war. Dazu war es zum einen notwendig, die alten Revolutionäre,
die Bürokratie durch "krebsartige Loyalitätssysteme"28
beherrschten und ihre Stellung durch Verdienste im Bürgerkrieg legitimierten,
aus ihren Ämtern zu verdrängen. Diesem Zwecke dienten Dengs ‘Kompromißpolitik’,
die den alten Revolutionären alle bisherigen Privilegien garantierte, wenn
sie sich zurückzögen, und Zhaos ‘Auswegspolitik’, der zufolge ausgetretenen
Revolutionären die Möglichkeit gegeben werden sollte, durch Geschäfte
reich zu werden. Um andererseits sicherzustellen, daß junge qualifizierte
Fachleute auf diese Posen nachrückten, war eine Reform des Kaderrechtes
unumgänglich. Das neue Kaderrecht von 1984 umfaßte die Anstellung
nach Prüfung, die Wahl, Überprüfung und gegebenenfalls Absetzung,
fachliche Ausbildung und Pensionierung. Als Erfolg dieser Maßnahmen konnten
auf dem XIV Parteitag 1992 ungefähr 70% der ZK-Mitglieder in die Kategorie
der Technokraten eingeordnet werden im Gegensatz zu nur 12% der Mitglieder 1982.
Zwei Millionen Personalstellen auf verschiedenen Regierungsebenen wurden abgebaut,
die Zahl der Verwaltungsorgane um 13% im Staatsrat und um 30,3% auf lokaler
Ebene reduziert.29
Weitere Maßnahmen zur Verminderung von Machtmißbrauch umfaßten
den Versuch einer Gewaltenteilung und die Einführung eines gesetzten Rechtssystems.
Der Gewaltenteilung war wenig Erfolg beschieden, sie blieb größtenteils
auf dem Papier stehen. Immerhin konnte eine gewisse politische Belebung des
NVK, dem formal höchsten Staatsorgan der VR China, erzielt werden. 30 Der
NVK, häufig als ‘Armee der Händeheber’ (jushou dajun) und als ‘Abstimmungsmaschine’
(biaojue jiqi) im Dienste der Partei bezeichnet, übernahm nun eine Vermittlungsfunktion
zwischen Volk und Führung. Auf der einen Seite vermittelt er heute der
Bevölkerung die Regierungspolitik, auf der anderen Seite gibt er die Wünsche
und Meinungen des Volkes an die Führung weiter. 1979 wurde ein Wahlgesetz
erlassen, das die Wahl der Delegierten des Volkskongresses sowie lokaler Körperschaften
durch das Volk bestimmte und weitere Parteien zuließ. Dennoch besteht
die Bindung des NVK an die KPCh fort, gewährleistet durch eine ‘doppelte
Personalstruktur’31
und der Notwendigkeit einer Zustimmung des ZK-Politbüros zu Gesetzesänderungen
jeder Art.
Trotzdem schritt der Ausbau des ‘sozialistischen Rechtssystems’ schnell voran,
basierend auf der Überzeugung, daß für den Erfolg der wirtschaftlichen
Reformen Rechtssicherheit ein unerläßliches Kriterium sei. Deng Xiaoping
äußerte 1980 die Überzeugung, daß die Fehlentscheidungen
und die Willkürherrschaft zur Zeit Maos, die keine Gleichheit vor dem Gesetz,
kein ‘in dubio pro reo’ und kein ‘nulla poena sine lege’ gekannt hatte, in den
westlichen Demokratien nicht möglich gewesen wäre. Entsprechend kam
es 1979 zu einer "Renaissance der Gesetzgebung".32
Ein Strafrecht und eine Prozeßordnung, Ehe-, Wehrdienst-, Zivil- und Patentgesetz
sowie eine Zivilprozeßordnung wurden geschaffen und die Korruptionsbekämpfung
kodifiziert. Weiterhin wurde ein Wahlrecht eingeführt. Der weitaus größte
Teil der Neuregelungen betraf allerdings den Wirtschaftsbereich (vgl. Kap. II
A). Das chinesische Justizsystem weißt jedoch noch zahlreiche Mängel
auf, eine allgemeine Gleichheit vor dem Gesetz und ein gerechtes Verfahren sind
noch keineswegs sichergestellt. Die Justiz ist direkt der Verwaltung und der
Interessen der KP untergeordnet und wird zudem häufig durch die Verhängung
administrativer Strafen umgangen. Die Rechtstaatlichkeit der VR China ist noch
nicht gewährleistet.
Im Zuge der Reformen wurde 1984 auch ein Gesetz über Gebietsautonomie
für die nationalen Minderheiten, das die Selbstverwaltungsrechte der Minderheiten
im Bereich der Finanz-, Sprach und Kulturpolitik ernsthaft stärken sollte,
nachdem im Laufe der Kulturrevolution die Kultur der Minderheit massiv unterdrückt
worden war und zudem eine wachsende Überfremdung durch Zuwanderung von
Han-Chinesen stattfand. Die Unruhen in Tibet 1987-88 zeigten jedoch welchen
Wert die neue Autonomie tatsächlich besaß.
| Ein Gemeinschaftsprojekt der Projektgruppe Model United Nations, LMU München, und INSIDE A - Asien Netzwerk AG |
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