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Die Politik des Pragmatismus in der post-Mao Ära – Wirtschaftliche Öffnung ohne politische Reform? - Henrik Schillinger

  I     II     III     IV     V     VI     VII     Inhaltsverzeichnis des Artikels

III. Das Reformwerk

C. Politische Reformen

Die Reformpolitik konzentrierte sich zu Beginn ausschließlich auf den wirtschaftlichen Bereich. Doch bald stießen die Reformer auf alte Strukturen, die von patriarchalischen Arbeits- und Verhaltensweisen, Personenkult, Bürokratismus und Privilegienwesen geprägt waren, die zu Machtmißbrauch führten und gleichsam feudale Züge trugen23. Als wirksames Gegenmittel zu diesen ‘klassischen’ Problemen der KPCh-Kaderherrschaft hatte schon unter Mao die ‘Demokratisierung’ gegolten. Um die Entfremdung zwischen Kader und Volk zu vermeiden, waren Funktionäre immer wieder zu körperlicher Arbeit verpflichtet worden. Der gewünschte Effekt wurde damit jedoch nur selten erzielt, so daß die Reformer zu neuen Mitteln greifen mußten. 1980 präsentierten sie sechs Punkte, die zur Lösung des Problems führen sollten: (1) Stärkung der Volkskongresse durch Direktwahl und erweiterte Befugnisse; (2) striktere Trennung von Partei- und Verwaltungsorganen; (3) Dezentralisierung von Entscheidungsprozessen durch Zuständigkeitsverlagerung auf lokale Ebenen; (4) Ausweitung der Betriebsautonomie; (5) Reform des Kadersystems durch den Erlaß eines neuen Dienstrechts; und (6) weiterer Ausbau des sozialistischen Rechtssystems24. Der XIII. Parteitag erweiterte 1987 diese Maßnahmen um einen siebten Punkt, um die "Institutionalisierung der Konsultation und des Dialogs in der Gesellschaft", der eine erweiterte Mitbestimmung ermöglichen sollte.

Den Anfang der politischen Reform bildeten die Trennung der Partei- und Verwaltungsorgane und die Dezentralisierung. Gemäß dieser Richtlinien wurde Hua Guofeng auf dem V. NVK gezwungen, einige seiner Ämter zugunsten reformorientierter Kräfte zu räumen. Das 1984 eingeführte ‘Verantwortlichkeitssystem des Direktors’ schränkte die Bedeutung des kommunistischen Parteisekretärs im Betrieb zugunsten des fachlich orientierten Direktors ein. Diese Maßnahme war weiterhin ganz im Sinne der Forderung nach einer allgemeinen ‘Verwaltungsvereinfachung’ (jing jian ji gao), die sich auf die Reduzierung der Verwaltungsorgane25 und die Erhöhung der Effizienz richtete26. Im Zuge dieser Verwaltungsvereinfachung fand im Rahmen der Dezentralisierung ein Übergang von der imperativen zentralen Planung hin zu eigenverantwortlichem Wirtschaften, zur Betriebsautonomie, statt. Auch die lokalen Verwaltungen erhielten größere Gestaltungsfreiheiten und dienten gewissermaßen als Experimentierfeld für einzelne Reformmaßnahmen, die regional beschränkt durchgeführt wurden (vgl. Kap. 2.1). Den Reformpolitikern war bewußt, daß für die Durchführung ihrer rationalen Wirtschaftspolitik eine ebenfalls rational denkende und handelnde, transparente und sachbezogene bürokratische Verwaltung, das heißt "Herrschaft kraft Wissen"27 unbedingte Voraussetzung war. Dazu war es zum einen notwendig, die alten Revolutionäre, die Bürokratie durch "krebsartige Loyalitätssysteme"28 beherrschten und ihre Stellung durch Verdienste im Bürgerkrieg legitimierten, aus ihren Ämtern zu verdrängen. Diesem Zwecke dienten Dengs ‘Kompromißpolitik’, die den alten Revolutionären alle bisherigen Privilegien garantierte, wenn sie sich zurückzögen, und Zhaos ‘Auswegspolitik’, der zufolge ausgetretenen Revolutionären die Möglichkeit gegeben werden sollte, durch Geschäfte reich zu werden. Um andererseits sicherzustellen, daß junge qualifizierte Fachleute auf diese Posen nachrückten, war eine Reform des Kaderrechtes unumgänglich. Das neue Kaderrecht von 1984 umfaßte die Anstellung nach Prüfung, die Wahl, Überprüfung und gegebenenfalls Absetzung, fachliche Ausbildung und Pensionierung. Als Erfolg dieser Maßnahmen konnten auf dem XIV Parteitag 1992 ungefähr 70% der ZK-Mitglieder in die Kategorie der Technokraten eingeordnet werden im Gegensatz zu nur 12% der Mitglieder 1982. Zwei Millionen Personalstellen auf verschiedenen Regierungsebenen wurden abgebaut, die Zahl der Verwaltungsorgane um 13% im Staatsrat und um 30,3% auf lokaler Ebene reduziert.29

Weitere Maßnahmen zur Verminderung von Machtmißbrauch umfaßten den Versuch einer Gewaltenteilung und die Einführung eines gesetzten Rechtssystems. Der Gewaltenteilung war wenig Erfolg beschieden, sie blieb größtenteils auf dem Papier stehen. Immerhin konnte eine gewisse politische Belebung des NVK, dem formal höchsten Staatsorgan der VR China, erzielt werden. 30 Der NVK, häufig als ‘Armee der Händeheber’ (jushou dajun) und als ‘Abstimmungsmaschine’ (biaojue jiqi) im Dienste der Partei bezeichnet, übernahm nun eine Vermittlungsfunktion zwischen Volk und Führung. Auf der einen Seite vermittelt er heute der Bevölkerung die Regierungspolitik, auf der anderen Seite gibt er die Wünsche und Meinungen des Volkes an die Führung weiter. 1979 wurde ein Wahlgesetz erlassen, das die Wahl der Delegierten des Volkskongresses sowie lokaler Körperschaften durch das Volk bestimmte und weitere Parteien zuließ. Dennoch besteht die Bindung des NVK an die KPCh fort, gewährleistet durch eine ‘doppelte Personalstruktur’31 und der Notwendigkeit einer Zustimmung des ZK-Politbüros zu Gesetzesänderungen jeder Art.

Trotzdem schritt der Ausbau des ‘sozialistischen Rechtssystems’ schnell voran, basierend auf der Überzeugung, daß für den Erfolg der wirtschaftlichen Reformen Rechtssicherheit ein unerläßliches Kriterium sei. Deng Xiaoping äußerte 1980 die Überzeugung, daß die Fehlentscheidungen und die Willkürherrschaft zur Zeit Maos, die keine Gleichheit vor dem Gesetz, kein ‘in dubio pro reo’ und kein ‘nulla poena sine lege’ gekannt hatte, in den westlichen Demokratien nicht möglich gewesen wäre. Entsprechend kam es 1979 zu einer "Renaissance der Gesetzgebung".32 Ein Strafrecht und eine Prozeßordnung, Ehe-, Wehrdienst-, Zivil- und Patentgesetz sowie eine Zivilprozeßordnung wurden geschaffen und die Korruptionsbekämpfung kodifiziert. Weiterhin wurde ein Wahlrecht eingeführt. Der weitaus größte Teil der Neuregelungen betraf allerdings den Wirtschaftsbereich (vgl. Kap. II A). Das chinesische Justizsystem weißt jedoch noch zahlreiche Mängel auf, eine allgemeine Gleichheit vor dem Gesetz und ein gerechtes Verfahren sind noch keineswegs sichergestellt. Die Justiz ist direkt der Verwaltung und der Interessen der KP untergeordnet und wird zudem häufig durch die Verhängung administrativer Strafen umgangen. Die Rechtstaatlichkeit der VR China ist noch nicht gewährleistet.

Im Zuge der Reformen wurde 1984 auch ein Gesetz über Gebietsautonomie für die nationalen Minderheiten, das die Selbstverwaltungsrechte der Minderheiten im Bereich der Finanz-, Sprach und Kulturpolitik ernsthaft stärken sollte, nachdem im Laufe der Kulturrevolution die Kultur der Minderheit massiv unterdrückt worden war und zudem eine wachsende Überfremdung durch Zuwanderung von Han-Chinesen stattfand. Die Unruhen in Tibet 1987-88 zeigten jedoch welchen Wert die neue Autonomie tatsächlich besaß.

 

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